AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Iva Jovanović-Hoppe, Inhaberin der Privaten Musikschule in der Neusser Straße, 9 41564 Kaarst, info@ims-kaarst.de, +4917682097163, nachfolgend IMS genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt. Stand: 01.2024
§ 1 - Teilnahme/Anmeldung Monatsabo
1.1. Eine Anmeldegebühr ist nicht zu entrichten.
1.2. Die Anmeldung zu den Kursen kann nur elektronisch unter ims-kaarst.de über das jeweilige Online-Anmeldeformular erfolgen. Nach vollständigem Online-Anmeldungseingang wird per E-Mail ein Vertrag versendet. Erst nach der Zustimmung zum Vertrag, kann die Teilnahme an dem ausgewählten Kurs gewährleistet werden.
1.3. Eine 30-minütige Probestunde für ein bestimmtes Instrument und für den Kurs Musik & Bewegung 4-6 Jahre ist unverbindlich und kostenlos. Eine verbindliche Online-Anmeldung ist unter ims-kaarst.de über das jeweilige Online-Anfrage bzw. Anmeldeformular Probestunde erforderlich.
1.4. Terminabsage für die Probestunde muss mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt keine Stornierung oder nicht im genannten Zeitraum, wird eine Gebühr für die vereinbarte Probestunde in Höhe von 25,00 EUR in Rechnung gestellt.
1.5. Für den Unterricht in Fremdsprachen erfolgt ein Aufschlag von 5,00 € Mtl. pro Kursgebühr.
§ 2 - Anzahl der Unterrichtseinheiten / Monatsabo
2.1. Die Musikschule garantiert eine Anzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag dieser 36 Unterrichtseinheiten, der in 12 Monatsraten gezahlt wird. Vergütet werden somit nur tatsächlich geleistete Unterrichtseinheiten und keine Ferienzeiten. Der Unterricht findet regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin statt. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird erwartet.
2.2. Die unterrichtsfreien Zeiten lehnen sich an die Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalens an. Darüber hinaus findet an den gesetzlichen/kirchlichen Feiertagen sowie in der Karnevalswoche kein Unterricht statt. Der Unterricht findet an 36 Kalenderwochen im Jahr statt. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Internetpräsenz der Musikschule veröffentlicht.
2.3. Bei Fernbleiben vom Unterricht, auch im Falle von z.B. Krankheit oder Urlaub des Teilnehmers, können keine Abzüge von den Unterrichtsbeiträgen erfolgen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
2.4. Bei Unterrichtsausfall von Seiten der Musikschule, wird die Unterrichtseinheit entweder durch eine qualifizierte Vertretung abgehalten oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.
§ 3 - Unterrichtsbeiträge / Monatsabo
3.1. Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch eine wiederkehrende SEPA-Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag. Vorhandene Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandate, z.B. beim Kurswechsel, werden umgewandelt. Somit ist die Einhaltung neuer unterschriebener Mandate jedes Zahlungspflichtigen nicht nötig.
3.2. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet.
§ 4 - Vertragslaufzeit und Kündigung / Monatsabo
4.1. Der Vertrag wird, wenn nicht nach Art der Unterrichtsveranstaltung eine bestimmte Dauer vorgesehen ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.2. Unterrichtsverträge können von beiden Seiten – unbeschadet des Rechts zur (außerordentlichen) Kündigung aus wichtigem Grund – mit einer Frist von 4 Wochen zum 1. des Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Post an die Postanschrift als Einwurfeinschreiben oder per E-Mail. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung so läuft der Vertrag automatisch weiter.
4.3. Ein kurzfristiger Wiedereinstieg nach einer Kündigung ist ohne vorherige Absprache mit der Schulleitung oder aus triftigem Grund nicht möglich.
§ 5 - 5er & 10er Karten & Schnupperpaket
5.1. Es besteht kein Umtauschrecht bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Die 5er und 10er Karte ist übertragbar. Dies ist erst nach der Rücksprache mit der Schulverwaltung möglich.
5.2. Die Terminabsprache kann telefonisch oder per Email erfolgen. Es ist nur die Buchung eines Termins, unter der Berücksichtigung einer Vorlaufzeit von min. 2 Werktagen möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen regelmäßigen festgelegten Termin.
5.3 Eine Terminabsage muss mindestens einen Tag vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt keine Absage oder nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und abgerechnet.
5.4. Die Zahlung der 5er und 10er Karten erfolgt durch SEPA-Basislastschrift oder auf Rechnung (zzgl. Versandgebühr) vor Antritt der ersten Unterrichtseinheit.
5.5. Die 5er Karte ist 3 Monate gültig und 10er Karte ist 6 Monate gültig.
5.6. Beim Unterricht mit einer5er, 10er Karte oder einem Schnupperpaket wird keine kostenlose Probestunde vorab angeboten.
§ 6 - Eltern-Kind Kurse
6.1. Die Anmeldung zu den Kursen kann nur elektronisch unter ims-kaarst.de über das jeweilige Online-Anmeldeformular erfolgen. Sie bekommen eine Teilnahmebestätigung per Email zugeschickt. Die Kursgebühr wird per SEPA-Basislastschrift eingezogen.
6.2. Die Teilnahmegebühr muss im Voraus entrichtet werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
6.3. Wir behalten uns jederzeit vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt umgehend. Als wichtiger Grund gilt auch, dass die Teilnehmeranzahl zu gering ist.
6.4. Die Eltern-Kind Kurse bestehen immer aus einer festen Stundenanzahl. Somit ist ein Kurs nach der letzten Einheit beendet. Daher sind versäumte Kursstunden nicht nachzuholen (siehe § 2.3 & § 2.4).
6.5. Bei Kursteilnahme ist eine erwachsene Begleitperson pro Kind möglich. Die Teilnehmer Anzahl ist begrenzt.
§ 7 - Organisatorische Regelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung jederzeit vor. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung wegen einer Pandemie, z.B. Covid-19, nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent/in und Schüler/innen (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule bzw. der Dozent/in berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren und Unterrichtszeiten den Unterricht Online per Live Videoübertragung zu erbringen. Sollte der Schüler/in nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.
§ 8 - Urhebergesetz und Lizenzvertrag für das legale Kopieren von Noten
Gemäß §55 Abs. 4 UrhG ist es nicht gestattet, Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten zu machen und in den Unterricht der Musikschule mitzubringen und zu benutzen. Dies gilt auch für alle Arten von maschinell erzeugten Abbildern wie Fotokopien, Scans, Faxe, abfotografierte Bilder und deren Darstellung auf Bildschirmen jeglicher Art.
§ 9 - Datenschutzerklärung
Die erhobenen Daten dienen nur unserer rechtlichen Absicherung und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die E-Mail Adressen werden nur für den allgemeinen Schriftwechsel und für Kundeninformationen genutzt.
§ 10 - Hausordnung und Haftung
10.1. Der Verzehr von Speisen ist im Wartebereich sowie in den Unterrichtsräumen nicht gestattet.
10.2. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für abhandengekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände und mitgebrachter Kleidung.
10.3. Die Aufsicht der Dozenten gilt nur während der eigentlichen Unterrichtszeit im eigens dafür vorgesehenen Unterrichtsraum. Insbesondere kann nicht überwacht werden, wann und wie ein Schüler/in zum Unterricht kommt oder wann und wie ein Schüler/in nach Hause geht.
§ 11 - Salvatorische Klausel
11.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
11.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.